
Die CDU-Fraktion im Ensdorfer Gemeinderat hat beantragt, dass die Verwaltung den Entwurf einer Satzung für die Erhebung wiederkehrender Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen erstellt und der Antrag auf Einführung wiederkehrender Beiträge als Tagesordnungspunkt im öffentlichen Teil der nächsten Gemeinderatssitzung aufgenommen wird.
Um den desolaten Zustand gemeindlicher Straßen zu beseitigen, haben Gemeinden die Wahl, ob sie bei Ausbaumaßnahmen einmalige Beiträge oder wiederkehrende Beiträge erheben. Unter Abwägung der Vor- und Nachteile beider Erhebungsarten will die CDU-Fraktion, wie im Wahlprogramm zur Kommunalwahl angekündigt, wiederkehrende Beiträge einführen. Dabei wird nicht auf eine einzelne, zu erneuernde Straße, sondern auf das gesamte Straßennetz einer Gemeinde abgestellt, das ja auch typischerweise von allen Grundstückseigentümern benutzt wird - daher sollen auch alle solidarisch die Kosten hierfür tragen. Der Grundstückseigentümer zahlt nicht mehr nur für die Straße „vor seiner Haustür", sondern für alle Straßen im Gemeindegebiet.
Da es sich beim wiederkehrenden Beitrag nicht um eine Steuer handelt, darf der wiederkehrende Beitrag nur erhoben werden, wenn auch wirklich eine Straße ausgebaut wird (investitionsabhängig). Er darf dann auch nur zweckgebunden für diese Investition verwendet werden. Die CDU-Fraktion sieht, auch wenn es im Beitragsrecht keine „absolute" Gerechtigkeit geben kann, in dieser Form der Beitragserhebung eine gerechtere Beitragsbelastung aller Bürger, die für jeden einzelnen Grundstückseigentümer weniger spürbar ist.
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